Straubing Tigers
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- Veröffentlicht am Sonntag, 13. September 2009 17:08
- Geschrieben von Super User

Homepage
http://www.straubing-tigers.de/
Stadion
Eisstadion am Pulverturm
Am Kinseherberg 23
94315 Straubing
Stadionplan
http://www.tigershockey.de/page/stadion/stadionplan_09-10.pdf
Anfahrt + Parken
http://www.tigershockey.de/page/stadion/anfahrt.php
Kartenpreise Stehplatz
Normal: 18,00 EUR
Ermäißigt: 15,00 EUR
Schüler: 11,00 EUR
Kind: 7,00 EUR
Ermäßigt: Rentner, Schwerbeschädigte, Grundwehr- und Zivildienstleistende, Studenten, Arbeitslose, Schüler, Kinder, Jugendliche und Auszubildende über 18 Jahre gegen Vorlage eines Ausweises
Schüler: von 15 bis 17 Jahren gegen Vorlage eines Ausweises mit Lichtbild
Kind: von 5 bis 14 Jahren gegen Vorlage eines Ausweises, ab 10 Jahre mit Lichtbild
Kartenbestellung
Tel: 094 21 / 56 95 69
Zusatzinfos:
Keinen Zutritt erhalten:
a) offensichtlich betrunkenen Personen
b) maskierte Personen, die sich z.B. durch Kleidung und Schminke unkenntlich gemacht haben
a) offensichtlich betrunkenen Personen
b) maskierte Personen, die sich z.B. durch Kleidung und Schminke unkenntlich gemacht haben
Folgende Gegenstände düfen NICHT ins Stadion mitgenommen werden:
- alkoholische Getränke, Rausch – oder Betäubungsmittel
- Kennzeichen und Spruchbänder von/für verfassungswidrigen Organisationen mit verfassung- und fremdenfeindlichen oder strafbarenen Aufschriften.
- Megaphon(e), Sirenen, Laserpointer, Tröten, Vuvuzelas oder andere Signalgeräte
- Waffen im Sinne des Waffengesetzes oder Gegenstände die als Waffen verwendet weden können
- keine Eisen- oder Metallstangen;
- alkoholische Getränke, Rausch – oder Betäubungsmittel
- Kennzeichen und Spruchbänder von/für verfassungswidrigen Organisationen mit verfassung- und fremdenfeindlichen oder strafbarenen Aufschriften.
- Megaphon(e), Sirenen, Laserpointer, Tröten, Vuvuzelas oder andere Signalgeräte
- Waffen im Sinne des Waffengesetzes oder Gegenstände die als Waffen verwendet weden können
- keine Eisen- oder Metallstangen;
- keine Spitzen aus Metall oder Hartkunststoff
- Wunderkerzen, Rauchkörper, bengalische Fackeln oder andere pyrotechnische Gegenstände
- Druckgassprühdosen, Handsprühflaschen oder sonstige Behältnisse mit ätzenden oder anderweitig gesundheitsschädlichen Substanzen.
- leicht brennbare Gegenstände ( Konfetti, Papierschnitzel, Kunstoffreifen etc. )
- sperrige Gegenstände jeglicher Art
- Druckgassprühdosen, Handsprühflaschen oder sonstige Behältnisse mit ätzenden oder anderweitig gesundheitsschädlichen Substanzen.
- leicht brennbare Gegenstände ( Konfetti, Papierschnitzel, Kunstoffreifen etc. )
- sperrige Gegenstände jeglicher Art
Fahnen / Choreos / Spruchbänder
- Fahnenstange max. 1,50 Meter hoch, Durchmesser max. nur 2 cm.
- 2 große Schwenkfahnen können zugelassen werden, müssen aber vorher beantragt werden
- Choreos / Spruchbänder müssen ebenfalls angemeldet werden

